Datenschutz

Informationen nach Art. 13 DS-GVO

Carmen Tauchert - nachfolgend “Hebamme” genannt-

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin sowie der  (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und soz. Status (Name, Adresse, Kostenträger etc.) gehören hierzu insbesondere die, für die Behandlung notwendigen, medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DS-GVO.

Die Hebamme versendet Mails mit Kursinformationen, Urlaubsvertretungsinformationen und Kursänderungen an die Betreuten.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzl. Grundlage hierfür besteht, was in folg. Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringend erforderlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insb. den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. DGB V über eine externe Abrechnungsstelle. In diesem Fall Fa. Hebset/Großaitingen.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen der Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. DGB V über eine externe Abrechnungsstelle. In diesem Fall Fa. Hebset/Großaitingen.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzl. Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechendeNachweise 10 Jahre aufbewahrtwerden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Nach §630f Abs.3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dortnicht längereFristenvorgesehen sind. Im Hinblick auf 199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzl. Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16  DS-GVO), Löschung (Art. 17  DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18  DS-GVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein  Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art.21  DS-GVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77  DS-GVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist diese:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Gustav Stresemann-Ring 1

65189 Wiesbaden

Tel. 0611 1408-0

poststelle@datenschutz.hessen.de

www.datenschutz.hessen.de