Informationen nach Art. 13 DS-GVO
Carmen Tauchert - nachfolgend “Hebamme” genannt-
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin sowie der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und soz. Status (Name, Adresse, Kostenträger etc.) gehören hierzu insbesondere die, für die Behandlung notwendigen, medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DS-GVO.
Die Hebamme versendet Mails mit Kursinformationen, Urlaubsvertretungsinformationen und Kursänderungen an die Betreuten.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzl. Grundlage hierfür besteht, was in folg. Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzl. Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechendeNachweise 10 Jahre aufbewahrtwerden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs.3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dortnicht längereFristenvorgesehen sind. Im Hinblick auf 199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzl. Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DS-GVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art.21 DS-GVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DS-GVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist diese:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611 1408-0
poststelle@datenschutz.hessen.de
www.datenschutz.hessen.de